Kommunale und regionale Strukturen
Die Gemeinden bilden den Sockel unseres demokratischen Staates. Sie sind gewachsene Lebensräume, vermitteln Heimat und Identität. Die kommunale Selbstverwaltung belässt die Verantwortung vor Ort und ermöglicht realitätsnahe Lösungen.
Die Niedersächsische Partei will den Verantwortungs- und Gestaltungsbereich der Kommunen weiter ausbauen. Bund und Land haben in den letzten Jahren finanzielle Lasten auf die Kommunen abgewälzt, die diese nicht mehr tragen können. Bei diesen Verpflichtungen handelt es sich im Wesentlichen um Sozialleistungen, die ihre Ursache in einer verfehlten Ausländer- und Sozialpolitik haben. Es ist verantwortungslos, die Kommunen für gesellschaftspolitische Umformungsprogramme zur Kasse zu bitten, die der Bund durchgesetzt hat. Die Niedersächsische Partei fordert, dass der Bundesfinanzminister zukünftig derartige Ausgaben aus seinem Etat begleicht. Die Ausgabenhoheit der Gemeinden kann in der Praxis nur garantiert werden, wenn diese vom Umfang ihrer Pflichtaufgaben entlastet werden. Voraussetzung ist eine geordnete Finanz- und Sozialpolitik des Bundes.
Die Kommunen sollen das Recht erhalten, verstärkt Einfluss auf den Zuzug von Bürgern nehmen zu können. Zwangszuweisungen nach bestimmten Verteilerschlüsseln sind undemokratisch und werden von der Niedersächsischen Partei abgelehnt. Wenn der Bund die Einwanderung nach Deutschland vom Bedarf und den Fähigkeiten der Immigranten abhängig machen will, haben die Gemeinden das Recht, Gleiches für ihren Bereich zu fordern.
Die Niedersächsische Partei fordert eine Verwaltung der Gemeinden, Städte und Kreise nach verwaltungstechnischen, nicht nach parteipolitischen Gesichtspunkten. Die süddeutsche Bürgermeisterverfassung, in der der Bürgermeister als Einzelperson Gemeinde- bzw. Stadtvorstand und Chef der Verwaltung ist, führt häufig zu einer vorrangigen Berücksichtigung von Parteiinteressen, die mit den Interessen der Kommunen nicht immer identisch sind. Die Bürgermeisterverfassung bestärkt die etablierten Parteien in ihrem Bestreben, ihren Einfluss über alle Bereiche des Staates auszudehnen.
Die in Norddeutschland bewährte Direktorialverfassung mit ihrer Doppelspitze aus Gemeinde- bzw. Stadtdirektor und Bürgermeister soll beibehalten werden. Durch den keiner Partei verpflichteten Gemeinde- bzw. Stadtdirektor wird der Einfluss der Politiker auf die Verwaltung zurückgedrängt.
Der dreistufige Verwaltungsaufbau in Niedersachsen hat sich bewährt. Die Regierungsbezirke werden zur Koordinierung der Aufgaben der Kreise und zur Entlastung der Landesverwaltung benötigt. Auch unter dem Gesichtspunkt der bürgerorientierten Regionalpolitik ist die Ebene der Regierungsbezirke unerlässlich.